Energieausweise

„Wieso sollte man einen Fachberater einer internetbasierten Ausweiserstellung vorziehen?“

Immobilien mit  Baujahr 1977 und älter benötigen i.d.R. einen Energie-Bedarfsausweis. Es gibt viele Internetportale, über die man sich solche Ausweise selbst erstellen kann. Dabei übernimmt der Eigentümer für die zum Teil recht komplexen technischen Angaben und damit auch für das berechnete Ergebnis die volle Verantwortung (Haftungsrisiken).

Daher sollte die Immobilie stets durch einen Energieberater persönlich begutachtet werden. Durch die Aufnahme bzw. Überprüfung der technischen Daten vor Ort übernimmt der Aussteller des Energieausweises die Verantwortung für das Ergebnis. Zusätzlich ergibt sich oft sogar noch ein besserer Energiekennwert – da die Anbieter ohne persönliche Begutachtung der Immobilie nur auf Standardwerte der EnEV zurückgreifen können, führt eine Maßaufnahme vor Ort häufig zu einem besseren Ergebnis, weil die in den Standardwerten enthaltenen Sicherheitszuschläge in der Praxis meist nicht vorhanden sind (z.B. bei den Fensterflächen).

Hinzu kommt, dass es gerade bei älteren Immobilien häufig keine aktuellen bzw. gut lesbaren Grundrisse mehr gibt. Damit sind auch die ursprünglichen Wohnflächenangaben oft nicht mehr verwendbar. Die Gebäudenutzfläche (AN) kann entweder anhand eines korrekt bemaßten Grundrisses aus dem beheizten Gebäudevolumen oder pauschal aus der Wohnfläche ermittelt werden. Wenn die Grundrisse oder die Wohnfläche nicht korrekt sind, führt dies zwangsläufig auch zu einem falschen Energiekennwert.

Des Weiteren ist zu beachten, dass in den Wohnflächenangaben der Eingabepläne häufig Flächenanteile für Balkone und Terrassen eingerechnet sind, die für die Berechnung des Energiekennwerts nicht mit einbezogen werden dürfen – hierfür dürfen ausschließlich die beheizten Wohnflächenanteile angesetzt werden.

Die Erstellung von Energieausweisen in Kombination mit Gebäudevermessung, Grundrissaktualisierung und  Wohnflächenberechnung macht unser Servicepaket besonders – bei uns stehen die persönliche Beratung sowie ein optimales und korrektes Ergebnis im Vordergrund.

 

„Welche Arten von Energieausweisen gibt es?“

Der Verbrauchsausweis ermittelt den Energiekennwert rein auf Basis der tatsächlichen Verbräuche über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren. Dabei bleibt das Verhalten der Nutzer völlig unberücksichtigt, z.B. wie viele Personen baden/duschen wie oft, wie warm werden die Räume geheizt und wie ist das Lüftungsverhalten der Bewohner. Somit ist der Verbrauchsausweis nur wenig aussagekräftig bzw. wenig vergleichbar mit anderen Immobilien. Außerdem ist der Verbrauchsausweis nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, z.B. wenn mindestens die WSV 1977 erfüllt wird und es im Berechnungszeitraum keine nennenswerten Leerstände gab. Rückschlüsse auf konkrete energetische Optimierungsmöglichkeiten sind mit diesem Ausweis nicht möglich.

Der Bedarfsausweis ermittelt den Energiekennwert auf Basis der tatsächlichen Gebäudesubstanz sowie  festgelegten und damit vergleichbaren Bedingungen wie z.B. einer Raumtemperatur von 20° C nach DIN V 18599. Der Bedarfsausweis ist u.a. vorgeschrieben, wenn der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und noch keine nennenswerten energetischen Sanierungen durchgeführt wurden. Ein Bedarfsausweis ermöglicht eine genaue Analyse des kompletten Gebäudes und ermöglicht damit auch konkrete energetische Optimierungsempfehlungen.

Gerne prüfen wir, welcher Ausweis in Ihrem Fall erstellt werden darf und welcher Ausweis für Ihre Zwecke am besten geeignet ist.